LiaSTONE Architektenhäuser.

Sie möchten ein richtiges Architektenhaus? Ausgewählte Architekten planen gerne Ihr individuelles Massivhaus.

Mit einem Architektenhaus haben Sie ein, völlig nach Ihren Bedürfnissen geplantes neues Zuhause. Optimal an das Grundstück und den Geländeverlauf angepasst und die Terrasse exakt nach der Mittags- und Abendsonne ausgerichtet. Ihr LiaSTONE Systembaupartner vor Ort bringt Sie gerne mit seinem Architekten zusammen, um direkt in die Hausbauplanung mit Ihnen einzusteigen. Diese Architekten sind ausgewählte Fachleute und haben viel Erfahrung im Bauen mit modernen Baustoffen, Dämmstoffen und Fertigteilen. Ob der Architekt anschließend nur die Eingabeplanung erstellen soll, oder auch die anderen Leistungsphasen mit übernehmen soll (Bauausführungsplanung, Ausschreibungen, Bauleitung, etc. sprechen Sie mit Ihrem LiaSTONE Systembaupartner einfach ab. 

Was versteht man denn eigentlich unter dem Begriff "Architektenhäuser"?

Ein Architekt wird beauftragt, wenn sowohl die Planung, als auch die Konstruktion bzw. die Architektur eines Hauses professionell und individuell zu realisieren sind.  Die Aufgabe des beauftragten Architekten besteht darin, ein Architektenhaus zu entwerfen und anschließend bauen zu lassen, das sowohl die Gegebenheiten des Grundstücks sowie des Umfelds, den Geländeverlauf und auch die individuellen Lebensgewohnheiten des Bauherren und zukünftigen Bewohners ganz indivduell und nachhaltig berücksichtigt. Der Kreativität und dem Einfallsreichtum des Planers und somit oft auch den Wünschen des Bauherren werden diesbezüglich lediglich Grenzen durch z.B. negative Standortbedingungen gesetzt. Auch das für die geplante Baumaßnahme zur Verfügung stehende Budget des Bauherren setzt natürlich allen Ideen auch Grenzen.. Die Schwierigkeit bei der Planung der Architektur liegt also hauptsächlich darin, die handwerklichen und technischen Aspekte mit der ästhetischen Komponente in Einklang zu bringen. Die Berücksichtigung aller Komponenten ist bei einem Architektenhaus unbedingt nötig, um letztendlich eine Architektur zu kreieren, die den Bauherren begeistert, den vorgegebenen Budgetrahmen nicht sprengt und komfortables und energieeffizientes Wohnen ermöglicht.

 

So berechnen sich die Kosten bei einem Architektenhaus.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die diesbezügliche Honorierung von Architekten. Dabei fungiert diese Gebührenordnung quasi als ein verbindliches Preisrecht im Hinblick auf die Planungsleistungen im Bauwesen, wobei das Gesetz zur Regelung von Architekten- und Ingenieurleistungen die Grundlage für eben die Verbindlichkeit darstellt. Die HOAI unterscheidet dabei prinzipiell verschiedene Leistungsphasen bei einem Bauvorhaben. wobei bei jeder Leistungsphase insgesamt bis zu 10% der eigentlichen Hausbausumme als Architektenhonorar verlangt werden darf. Als Berechnungsgrundlage fungieren dabei die direkten Hausbaukosten.  Anfallende Kosten für die Erschließung, das Grundstück, Außenanlagen oder auch die Baunebenkosten werden hierbei nicht berücksichtigt. Zudem darf ein Architekt auch noch ein entsprechendes Erfolgshonorar verlangen, wenn er es schafft die tatsächlichen Baukosten unter die eigentlich vorab prognostizierten Kosten zu drücken. In diesem Fall kann der Architekt bis zu 20% des eingesparten Betrages von seinem Auftraggeber verlangen.

 

Hier können Sie sich die HOAI einmal komplett ansehen: 

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hoai_2013/gesamt.pdf

Hier der direkte Link zu Wikipedia Artikel: Architektur in Deutschland:

https://de.wikipedia.org/wiki/Architektur_in_Deutschland#Bundesrepublik_Deutschland

Ein Architektenhaus zeichnet sich durch z.B. durch seine Persönlichkeit und Individualität aus.

Heizung. Warmwasser. Luft. Strom. In einem Architektenhaus ist alles bestens vernetzt.